Begleitet von Jesus, dem Christus
Bestattung ohne Kirche mit
Würde und Niveau*
Dieter Potzel, Theologe
Kredenbach, Lärchenstraße 2 a / Rückseite, 97839 Esselbach
Telefon: 09394 / 994 222; 0151 / 188 38 777
Fax: 09394 / 994 221;
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dieter Potzel, Lärchenstraße 2 a / Rückseite, 97839 Esselbach
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IBAN: DE81 6739 0000 0002 0058 16
BIC: GENODE61WTH
Bestattungen und Abschiedsfeiern auf allen Friedhöfen
-
Bestattung in der Natur,
Vorsorge, Sterbeversicherung,
unverbindliche kostenlose
Beratung
Zu jeder Zeit für Sie dienstbereit **
Wie wird es einmal bei der späteren Beerdigung sein? Wer wird
sich dann um alle Angelegenheiten kümmern, die nach dem Tod notwendig
sind? |
Begleitet von Jesus, dem Christus - Wünschen Sie nähere
Informationen?
|
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Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Bestattung
(mit Versorgung des Verstorbenen, eventuell Aufbahrung, Sarg, Grablegung, eventuell
Einäscherung usw. und den notwendigen Formalitäten) und der
Abschiedsfeier - meist anlässlich der Bestattung in einer
Trauerhalle auf dem Friedhof, in einem
so genannten "Ruheforst" oder "Friedwald" oder auch
an einem privaten Ort.
Es ist jedoch auch möglich, nur für eine von beiden Dienstleistungen
den Auftrag zu erteilen. Aufgrund vieler Anfragen ist es mir
nicht möglich, in jedem Fall eine Zusage zu erteilen. Dies kann
jedoch sehr kurzfristig nach einer Anfrage gemeinsam entschieden werden,
entweder unverzüglich oder z. B. in den nächsten zwei Stunden.
Selbstverständlich gilt das Angebot für eine Bestattung ohne Kirche
auch für Kirchenmitglieder, wenn diese oder ihre Angehörigen nicht
wünschen, dass ein Pfarrer oder Priester beteiligt wird. So kann man
also auch als Mitglied einer Kirche später auf eine kirchliche Feier
verzichten.
** Sollte ein sofortiger Kontakt einmal nicht möglich sein (z. B.
wenn gerade keine Funkverbindung zum Mobiltelefon möglich ist),
probieren Sie es einfach zeitnah noch einmal. Ich werde Sie
unverzüglich zurückrufen, sobald wieder eine Verbindung möglich ist,
normalerweise innerhalb der ersten drei Stunden.
Meist ist genügend Zeit, denn zunächst muss ein Arzt gerufen werden
und einen "natürlichen Tod" beurkunden, bevor der Bestatter tätig
werden kann.
Zudem kann ein Verstorbener nach dem Bestattungsgesetz 1 1/2 Tage
lang (36 Stunden) auch am Sterbeort zuhause verbleiben. Und in Kliniken
und Heimen gibt es entsprechende Räumlichkeiten auch für eine
längere Aufbewahrung, so dass der Bestatter nicht unverzüglich tätig
werden muss. Es kann also alles in Ruhe besprochen und geklärt werden.